AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 28.05.2018)

§ 1 Allgemeines
1.) Es gelten ausschließlich die Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der SKALERO GmbH. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
2.) Technische Änderungen unserer Produkte im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
3.) Für Lizenzverträge bestehen ergänzende Bestimmungen. Diese können bei uns frei Haus angefordert werden.

§ 2 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Bei nur mündlicher Bestellung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers.

§ 3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Bestellers. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung, so ist dies vom Transportunternehmer zu bescheinigen. Transportschäden, die erst nach dem Öffnen der Ware erkennbar werden, sind innerhalb von einer Woche bei der SKALERO GmbH schriftlich zu melden.

§ 4 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
§ 4.1 Verrechnung von Forderungen und Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind sofort, ohne Abzug fällig, spätestens zum Fälligkeitsdatum der Rechnung. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind dann zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 2 Wochen liegen. Es gelten die unverbindlichen VK-Preise, die von der SKALERO GmbH festgelegt wurden. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugsschäden vor. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der SKALERO GmbH anerkannt worden sind.

§ 4.2 Entgelt für zusätzliche Leistungen
Wenn nicht anders im Vertrag, den Lizenzbedingungen oder der aktuellen Preistabelle vorgesehen, wird über zusätzliche Leistungen im Sinne von „nach Aufwand“ abgerechnet.

§ 4.3 Spesen, Nebenkosten, Steuern und Abgaben
Wenn nicht anders im Vertrag, den Lizenzbedingungen oder der aktuellen Preistabelle vorgesehen, ist die SKALERO GmbH berechtigt, die Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit den Lieferungen und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag (z.B. Reise und Aufenthaltskosten von Personal, Porto, Kosten für Datenträger und Datenübermittlung) sowie die auf Abschluss und Erfüllung erhobenen Steuern, Abgaben und Gebühren, insbesondere die Mehrwertsteuer (MwSt), separat in Rechnung zu stellen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die SKALERO GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und allen Rechten bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen, auch aus anderen Verträgen oder aus laufender Rechnung, vor. Der Besteller ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn- oder Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch For-derungen wegen gelieferter Ware offen stehen oder die Ware noch nicht geliefert ist.

§ 6 Datenspeicherung
Beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung. Wir speichern die für den Geschäftsbetrieb notwendigen Daten und speichern diese im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse.

§ 7 Gewährleistung
Die SKALERO GmbH gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die ggf. gelieferten Datenträger physikalisch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und die Software, wie in der Dokumentation beschrieben, benutzt werden kann. Die SKALERO GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist.
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Für eventuell auftretende Schäden und Folgeschäden übernimmt die SKALERO GmbH keine Haftung.
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben hiervon unberührt.
Beanstandungen von Lieferungen oder Berechnung können nur innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der SKALERO GmbH geltend gemacht werden.

§ 8 Rechte - Lizenzbedingungen
Alle Rechte an der Software und den Daten (unabhängig vom Speichermedium) liegen ausschließlich bei der SKALERO GmbH.
Durch Öffnen der Versiegelung und/oder die erstmalige Nutzung der Software werden folgende Lizenzbedin-gungen anerkannt:
Bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software und Daten gemäß unserer Lizenzbedingungen und der jeweils gültigen Preistabelle für Lizenzen zu nutzen.
Jede Kopie der Software und der Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang technisch benötigt wird, ist untersagt. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken eine Kopie zu erstellen.
Es ist untersagt, die Software und die Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine schriftliche Genehmigung der SKALERO GmbH vorliegt.
Ebenso ist es untersagt, die Software und die Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zurück zu entschlüsseln, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3 und 69e UrhG hinausgeht. Es gelten ergänzend unsere Lizenzbedingungen.

§ 9 Händler
An Händler liefern wir unsere Software und Daten ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software und Daten zu dem oben unter § 8 beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.

§ 10 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau oder nach Wahl der SKALERO GmbH auch das für den Kunden örtlich und sachlich zuständige Gericht, wenn der Kunde Vollkaufmann oder gleichgestellt ist. Bei internationalen Verträgen gilt das für die SKALERO GmbH örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht als vereinbart. Nach Wahl der SKALERO GmbH kann das Gericht in der Hauptstadt des Kunden als zuständig gelten.